Bezahlmodalitäten

Sämtliche Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) oder auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung abgerechnet.
In der Regel werden diese Kosten von allen Privatkassen und Beihilfen vollständig übernommen.
Gesetzlich versicherte Patienten gelten als Selbstzahler und tragen die Behandlungskosten selbst.